Vergütungsanspruch des Arbeitgebers bei Quarantäne des Arbeitnehmers
Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, so hat der Unternehmer den Arbeitslohn auch während der Absonderung weiterhin auszuzahlen. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die behördliche Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten...